Zum Inhalt springen

Start / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Beratungsleistungen und die Überlassung von Werkzeugen der Birenti Finance Compliance UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Unternehmen. Stand: Oktober 2026.

§ 1Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Birenti Finance Compliance UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag haben Vorrang.

§ 2Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Umfang, Dauer und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot, dem Einzelvertrag oder der Bestellung über die Website. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots in Textform zustande, bei Bestellungen über die Website mit Zugang der Rechnung.

(2) Beratungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein bestimmtes Ergebnis einer aufsichtlichen oder sonstigen Prüfung, ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(3) Die Leistungen umfassen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes.

(4) Der Auftragnehmer darf geeignete Dritte einsetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.

§ 3Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zugänge und Ansprechpartner bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 4Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz oder Festpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisekosten und Auslagen werden gesondert nach Vereinbarung abgerechnet.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Zeitabhängige Leistungen werden monatlich abgerechnet.

§ 5Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche oder aufsichtliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 6Arbeitsergebnisse, Werkzeuge und Lizenzen

(1) Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke.

(2) Methoden, Kataloge, Vorlagen und Werkzeuge des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum. Werkzeuge werden für das im Lizenzschlüssel genannte Unternehmen und die gewählte Lizenzstufe überlassen, für die angegebene Laufzeit. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung nicht gestattet.

(3) Werkzeuge werden zum Betrieb in der Umgebung des Auftraggebers überlassen. Für Betrieb, Datensicherung und Zugriffsschutz in seiner Umgebung ist der Auftraggeber verantwortlich.

§ 7Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Vergütung des betroffenen Einzelauftrags. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 8Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Einzelvertrag. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 9Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Traunstein.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.